Tätigkeitsbereiche

Als bayerisches Notariat sind wir maßgeblich im Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht tätig. Wir beraten Sie im

Immobilienrecht:

  • Grundstückskauf, Hauskauf und Wohnungskauf
  • Überlassung / Schenkung, z.B. auf die Kinder
  • Grundschulden
  • Wohnrechte, Dienstbarkeiten und Nutzungsrechte
  • Erbbaurechte

Gesellschaftsrecht:

  • Unternehmensgründungen, insbesondere von GmbH, AG und GmbH & Co KG
  • Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Strukturmaßnahmen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen
  • Unternehmensumwandlungen wie Verschmelzung, Spaltungen oder Formwandel bzw. Anwachsungs-Modelle
  • Treuhandverträge und Gesellschaftervereinbarungen

Erbrecht und Familienrecht:

  • Testamente und Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Eheverträge und Partnerschaftsverträge
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

Wie arbeitet Ihr Notar?

In den oben genannten Tätigkeitsfeldern begleitet Sie Ihr Notar als neutraler Vertragsgestalter. Unsere Aufgabe ist es, rechtssichere Urkunden für Sie zu entwerfen. Dazu behalten wir die aktuelle Entwicklung in der juristischen Literatur und in der Rechtsprechung im Blick und halten unsere Vertragstexte auf dem laufenden Stand.

Als neutraler Vertragsgestalter sind wir unparteiischer Betreuer aller Beteiligten (§ 14 Abs. 1 BNotO). Wir sind nicht Vertreter nur einer Partei. Es ist daher unsere Aufgabe, ausgewogene Regelungen vorzuschlagen.

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, warum notarielle Urkunden häufig viele Seiten lang sind? Das liegt zu einem guten Teil daran, dass in der notariellen Urkunde auch unwahrscheinliche Fälle geregelt sein sollen. Zweck ist die Streitvermeidung. Tritt der unwahrscheinliche Fall doch ein, ist dann in der Urkunde schon vorgesorgt.

Leider kann unter langen Vertragstexten die Verständlichkeit leiden. Daher ist es eine wichtige Aufgabe Ihres Notars, als ‚Übersetzer' das Rechtsdeutsch verständlich zu machen und Ihnen alle Fragen zu unseren Urkunden zu beantworten.

Können wir etwas für Sie tun? Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.